AGB`s
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AVLZ)
1. Angebot
Alle durch den Lieferanten gemachten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Maßgebend für den Inhalt von Verträgen sind die schriftlich erteilten Auftragsbestätigungen.
2. Preise
Die Preise verstehen sich exklusiv Verpackung und Versand, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Offensichtliche Schreib- bzw. Rechenfehler können nachträglich korrigiert werden.
3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 10 Tagen werden soweit der Besteller nicht mit der Begleichung von Forderungen aus früheren Warenlieferungen in Verzug ist, 2% Skonto gewährt. Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet.
4. Lieferfristen
Die Lieferzeit beginnt mit Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung. Eine Garantie für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen wird vom Lieferanten nicht übernommen, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbarrt war und ein nach Datum bestimmter Liefertermin festgelegt ist. Sollten Umstände eintreten, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, und die Lieferung verzögern, so ist für diesen Zeitraum die Lieferfrist gehemmt. Der Besteller ist verpflichtet auch Teillieferungen abzunehmen. Sollten dem Lieferanten Umstände bekannt werden die, die Zahlungsfähingkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist er berechtigt, die Lieferung bis zur Begleichung seiner Ansprüche hinauszuzögern. Auch in diesem Falle ist die Lieferfrist gehemmt.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur begleichung aller fälligen Rechnungen bleibt die Ware im Eigentum der Firma Deim Electronic Production e.K. Erlischt das Eigentumsrecht des Lieferanten durch Übereignung des Bestellers an einen Dritten, z.B. durch Weiterveräußerung, Einbau oder ähnliches, so tritt der Besteller zur Sicherheit aller Ansprüche gegen den Dritten an den Lieferanten ab.
6. Gefahrenübergang / Transport
Erfüllungsort ist der Firmensitz der Firma Deim Electronic Production e.K. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn die Ware dem Versandbeauftragten übergeben worden ist. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Platzzusendung bzw. die Abnahme aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Besteller auf diesen über. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch wird auf Rechnung des Bestellers eine Transport-, Bruch-, Diebstahl- und sonstige Versicherung abgeschlossen. Dieser tritt alle Ansprüche gegenüber dem Transportbeauftragten an den Besteller ab.
7. Gewährleistung
Der Besteller hat etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen.
Unwesentliche oder kleine Mängel an Material, Oberfläche oder Farbe, die durch die Eigenarten der Herstellung bedingt sind, berechtigen nicht zur Reklamation. Bei fristgerechten berechtigten Reklamationen steht es uns frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der Ware dem Besteller, Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
Unsere Pflicht zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
8. Allgemeines
Der Besteller erkennt diese Geschäftsbedingungen für die vorliegenden und alle zukünftigen Verträge ausdrücklich als ihn verbindlich an. Diese haben Vorrang vor eventuell inhaltlich abweichenden Bedingungen des Bestellers. Eine Abweichnung von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf im Einzelfall der schriftlichen Bestätigung durch den Lieferanten. Es gilt grundsätzlich deutsches Recht.
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungspunkte läßt im übrigen
den Vertrag unberührt. Nichtige oder unwirksame Vertragsbestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen
Willen der Vertragsparteien entsprechen.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ottobrunn. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen der Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht München.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit des übrigen Teils der Geschäftbedingungen durch diese Unwirksamkeit nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch einen dem wirtschaftlichen Interesse der Vertragsparteien entsprechenden Regelung im Wege der Ergänzung des Vertrages zu ersetzen.